Aufzugswärter

Nach den aktuellen Vorschriften der Betriebs Sicherheitsverordnung sowie der TRBS 3121 sind Arbeitgeber/Verwender (Betreiber) von Aufzugsanlagen für eine regelmäßige Überwachung verantwortlich.

Wir führen für Sie Aufzugswärterprüfungen vor Ort an Ihren Aufzugsanlagen durch.

Bei Bedarf schulen wir das von Ihnen eingesetzte Personal anhand der geltenden Vorschrift TRBS 3121 (Technische Richtlinie der Betriebssicherheitsverordnung).